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Monats-Archive: Juni 2018

Pressemitteilung

 

Prävention – Sexualität – Schutz – Sicherheit – Scham – Tabu

Lüneburg, 05.06.2018 – Die Stiftung Medien- und Online Sucht mit den Partnerorganisationen aus Österreich, Belgien, Bulgarien, Griechenland und Rumänien ist mit der Umsetzung des Projekts „PODIGIKOM – Pornographiekompetenz im Alltag der sozialen Arbeit“ aktiv dabei und hat sich in diesem Rahmen vom 30.04. bis 02.05. in Mechelen, Belgien, getroffen, um gemeinsam die Entwicklung der Arbeitsaufgaben zu besprechen. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Verbreitungsaktivitäten für das Projekt, aber auch das Lernspiel „ohne Tabu“, das im Projekt entwickelt wurde und für die Altersgruppe: a) unter 14 Jahre und b) über 14 Jahre zur Verfügung stehen wird, an.

Die Planung der nächsten Arbeitsaufgaben für die kommende
Projektphase sieht folgendermaßen aus:

  • die Fertigstellung und eine erste Testung des Spiels „ohne Tabu“
  • die Testung des Philosophischen Handbuchs für Kinder und
    Jugendliche
  • Recherche und Nutzung gesetzlicher Rechte an Projektinhalten
  • das Design für die Projektwebseite und das Projekt-Werbematerial
  • die Entwicklung der Projektwebseite: www.psssst.eu

Die wichtigsten Ergebnisse, die sich aus den Metastudien aller Partnerländer ergeben haben und auf den Radiokampagnen im Rahmen des SID (Safer Internet Day) als auch auf verschiedenen Veranstaltungen der Partnerländer präsentiert wurden, weisen darauf hin, dass der problemlose Zugang zu zahlreichen Internetseiten mit pornografischen Inhalten mit nur einem „Klick“ eine der aktuellen Gefahren im Netz für die Heranwachsenden darstellt. Das Eintauchen in eine für sie vorbildhafte gewalttätige Welt und die sich daraus ergebenden psychosomatischen Auswirkungen deuten schon bei jungen Nutzern auf eine große Suchtgefahr hin.

Die Projektleitung: Arnhild Zorr-Werner, Tel. +494131 249608, arnhild.zorr-werner@stiftung-medienundonlinesucht.de

PRESSEMITTEILUNG – psssst.eu

Neue Altersgrenze bei WhatsApp

Hintergrund für das Heraufsetzen der Altersgrenze auf 16 Jahre ist in erster Linie der Umstand, dass nach der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung eine Einwilligungsfähigkeit betreffend die Weitergabe von personenbezogenen Daten erst ab diesem Alter gegeben ist.

Da der Betreiber eines Internetdienstes respektive eines sozialen Netzwerkes bestimmen kann, ab welchem Alter eine Nutzung zulässig ist, hilft es auch nichts, wenn bei unter 16-jährigen Jugendlichen die Eltern mit einer Nutzung einverstanden sind.

Was etwaige Falschangaben anbetrifft, so dürfte hier eine wie auch immer geartete Straftat nicht gegeben sein. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche dürften ebenfalls nicht drohen. Der entsprechende Nutzer kann jedoch gesperrt werden.

Wir raten, Eltern, Lehrern und sonstigen Personen, die mit Jugendlichen arbeiten, (schon unter dem Aspekt der Vorbildfunktion) darauf hinzuwirken, dass die neue Altersgrenze strikt beachtet wird.