Tages-Archive: 10. Juni 2018
Neue Altersgrenze bei WhatsApp
Hintergrund für das Heraufsetzen der Altersgrenze auf 16 Jahre ist in erster Linie der Umstand, dass nach der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung eine Einwilligungsfähigkeit betreffend die Weitergabe von personenbezogenen Daten erst ab diesem Alter gegeben ist.
Da der Betreiber eines Internetdienstes respektive eines sozialen Netzwerkes bestimmen kann, ab welchem Alter eine Nutzung zulässig ist, hilft es auch nichts, wenn bei unter 16-jährigen Jugendlichen die Eltern mit einer Nutzung einverstanden sind.
Was etwaige Falschangaben anbetrifft, so dürfte hier eine wie auch immer geartete Straftat nicht gegeben sein. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche dürften ebenfalls nicht drohen. Der entsprechende Nutzer kann jedoch gesperrt werden.
Wir raten, Eltern, Lehrern und sonstigen Personen, die mit Jugendlichen arbeiten, (schon unter dem Aspekt der Vorbildfunktion) darauf hinzuwirken, dass die neue Altersgrenze strikt beachtet wird.